Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(2) Soweit wir Bestellungen oder Aufträge vorbehaltlos ausliefern, gelten die Auslieferungen als Annahme der Bestellungen oder Aufträge jeweils im Umfang der Auslieferung.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat kostenfrei und ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

(3) Die Erstbestellung erfolgt per Nachnahme. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis für Folgebestellungen innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung ohne Abzug zu zahlen.

(4) Der Besteller kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

(5) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Es gelten ausschließlich unsere aktuellen Preise laut Preisliste.

(7) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gefährdet wird.

§ 4 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferungen

(1) Lieferzeiten und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie dem Besteller schriftlich von der Freestyle Consulting mitgeteilt werden.

(2) Die Sendung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch unseres Vertragspartners und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Berufs, Transport, Feuer und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf die durchschnittliche Eignung der von uns veräußerten Produkte zu den für diesen vorausgesetzten allgemeinen Zweck.

(3) Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Lieferung

(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(5) Die gelieferten Waren gelten als genehmigt, wenn uns nicht binnen 5 Tage nach Ablieferung der Ware beim Besteller eine Mängelrüge in schriftlicher Form zugegangen ist.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(7) Wird ein Mangel behauptet, so ist auf Verlangen der beanstandete Artikel frachtfrei an uns zurückzusenden.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 9 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2). Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten und anerkannten Forderungen zulässig.

(3) Alle Vereinbarungen sind in dieser Urkunde enthalten. Änderungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Die Parteien werden eine der unwirksamen oder ungültigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommenden rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

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