Allgemeine
Verkaufsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese
Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im
Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an,
wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese
Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und
Vertragsabschluss
(1) Sofern eine Bestellung als
Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(2) Soweit wir Bestellungen oder Aufträge
vorbehaltlos ausliefern, gelten die Auslieferungen als Annahme der
Bestellungen oder Aufträge jeweils im Umfang der Auslieferung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils
gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die
Zahlung des Kaufpreises hat kostenfrei und ausschließlich auf das auf der
Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
(3) Die Erstbestellung erfolgt per Nachnahme. Sofern
nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis für Folgebestellungen innerhalb von 5 Tagen nach
Lieferung ohne Abzug zu zahlen.
(4) Der
Besteller kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 30 Tage nach dem Fälligkeitstag
in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
(5) Verzugszinsen
werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Es
gelten ausschließlich unsere aktuellen Preise laut Preisliste.
(7) Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, wenn uns nach Vertragsabschluss
Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners
wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer
offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gefährdet wird.
§ 4 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferungen
(1) Lieferzeiten und Fristen
gelten nur dann als verbindlich, wenn sie dem Besteller schriftlich von der
Freestyle Consulting mitgeteilt werden.
(2) Die Sendung wird nur auf
ausdrücklichen Wunsch unseres Vertragspartners und auf seine Kosten gegen
Diebstahl, Berufs, Transport, Feuer und Wasserschäden oder sonstige
versicherbare Risiken versichert.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug
oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme-
oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3)
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges
bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang bei
Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des
Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens
mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer
die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an
der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus
dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch
wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
§ 8 Gewährleistung
und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers
setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf die
durchschnittliche Eignung der von uns veräußerten Produkte zu den für diesen
vorausgesetzten allgemeinen Zweck.
(3) Die Gewährleistungspflicht
beträgt ein Jahr ab Lieferung
(4) Sollte trotz aller
aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits
zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware
liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener
Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne
Einschränkung unberührt.
(5) Die gelieferten Waren gelten
als genehmigt, wenn uns nicht binnen 5 Tage nach Ablieferung der Ware beim
Besteller eine Mängelrüge in schriftlicher Form zugegangen ist.
(6) Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(7) Wird ein Mangel behauptet, so
ist auf Verlangen der beanstandete Artikel frachtfrei an uns zurückzusenden.
(6) Ansprüche des Bestellers
wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an
einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es
sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des
Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden
Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des
Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die
gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2). Die Aufrechnung ist nur mit
unstreitigen, rechtskräftig festgestellten und anerkannten Forderungen
zulässig.
(3) Alle Vereinbarungen sind in
dieser Urkunde enthalten. Änderungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
(4) Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieses
Vertrages ungültig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Rest des
Vertrages davon unberührt. Die Parteien werden eine der unwirksamen oder
ungültigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommenden rechtswirksame
Ersatzregelung treffen.